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   OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02   

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https://dejure.org/2003,2873
OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02 (https://dejure.org/2003,2873)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.02.2003 - 2 W 217/02 (https://dejure.org/2003,2873)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 2 W 217/02 (https://dejure.org/2003,2873)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Parabolantennen von in Deutschland lebenden Ausländern an Wohnungseigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch ausländischer Mieter auf Fernsehempfang; Montage einer Satellitenanlage an Balkonbrüstung; Ausnahmegenehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft für Parabolantenne; Antrag auf Ungültigerklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung; Anbringung ...

  • Judicialis

    GG Art. 5; ; GG Art. 14; ; WEG § 22; ; WEG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Paralbolantennen von in Deutschland lebenden Ausländern an Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Parabolantenne zum Empfang ausländischer Programme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Parabolantenne ohne Empfang? - Italienischer Mieter darf seine Antenne an einem "zum Empfang geeigneten Ort" installieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1018
  • NZM 2003, 558
  • ZMR 2004, 148
  • BauR 2004, 138 (Ls.)
  • BauR 2004, 387 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02
    Beide Interessen sind durch Grundrechte geschützt, von denen grundsätzlich keines dem anderen vorgeht; maßgebend für die Entscheidung kann daher nur sein, welche Beeinträchtigung im konkreten Fall schwerer wiegt (BVerfG NJW 1994, 1147).

    Sie darf daher nur an einem zum Empfang geeigneten Ort installiert werden, an dem sie die anderen Wohnungseigentümer möglichst am wenigsten beeinträchtigt - insbesondere den optischen Gesamteindruck der Wohnungseigentumsanlage möglichst am wenigsten stört (vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 22 Rn. 190; BVerfG NJW 1994, 1147).

    Im Übrigen hat die Beteiligte zu 1. im Verhältnis zu ihrem Mieter auch das Recht, einen Platz für die Installation der Parabolantenne zu bestimmen, an dem die Antenne einen ordnungsgemäßen Empfang gewährleistet und am wenigsten stört (vgl. dazu grundsätzlich BVerfG NJW 1994, 1147).

  • BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92

    Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02
    Bei der Beurteilung dieser Frage bedarf es einer Abwägung der beiderseits geschützten Interessen; dabei ist auf Seiten des Wohnungseigentümers, der die Parabolantenne selbst angebracht hat oder von seinen Mietern hat anbringen lassen, neben seinem Eigentumsrecht (Art. 14 GG) vor allem sein Grundrecht auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) oder gegebenenfalls das seines Mieters zu berücksichtigen und auf Seiten der widersprechenden Wohnungseigentümer ihr durch die Installation der Parabolantenne berührtes Eigentumsrecht (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665; NJW 1996, 2858; OLG Hamm DWE 2002, 106).

    Hier ist bei dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländern - wie den Mietern der Beteiligten zu 1. - zu berücksichtigen, dass sie ein besonderes Interesse daran haben, sich mit Hilfe der Programme ihres Heimatlandes über das dortige Geschehen zu informieren und die kulturelle und sprachliche Bindung aufrecht zu erhalten; diese Möglichkeit eröffnet - wie auch im vorliegenden Fall - in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage; das besondere Interesse ausländischer Wohnungseigentümer und Mieter an der Installation einer solchen Antenne hat deshalb in der Regel Vorrang vor dem geschützten Interesse der übrigen Wohnungseigentümer an der auch optisch ungeschmälerten Erhaltung ihres Eigentums (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665).

    Die besondere Bedeutung dieses Grundrechts ist auch bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen, ob dem durch einen Beschluss beeinträchtigten Wohnungseigentümer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Anspruch auf Änderung des Beschlusses zuzubilligen ist (zur Berücksichtigung des Art. 5 Abs. 1 GG bei der Konkretisierung von Generalklauseln vgl. grundsätzlich BVerfG NJW 1995, 1665).

  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02
    Nach § 14 Nr. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer vielmehr zumindest verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren darauf hinzuwirken, dass seine Mieter unzulässige Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums unterlassen (vgl. BGH NJW 1996, 714).
  • BVerfG, 11.07.1996 - 1 BvR 1912/95

    Keine Verletzung von Verfassungsrechten durch die Verurteilung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02
    Bei der Beurteilung dieser Frage bedarf es einer Abwägung der beiderseits geschützten Interessen; dabei ist auf Seiten des Wohnungseigentümers, der die Parabolantenne selbst angebracht hat oder von seinen Mietern hat anbringen lassen, neben seinem Eigentumsrecht (Art. 14 GG) vor allem sein Grundrecht auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) oder gegebenenfalls das seines Mieters zu berücksichtigen und auf Seiten der widersprechenden Wohnungseigentümer ihr durch die Installation der Parabolantenne berührtes Eigentumsrecht (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665; NJW 1996, 2858; OLG Hamm DWE 2002, 106).
  • BVerfG, 10.11.1995 - 1 BvR 2119/95

    Bestimmungsrecht des Vermieters bei Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02
    Dieses (Mit-)Bestimmungsrecht ist aber nur oder erst dann zu berücksichtigen, wenn es auch verbindlich ausgeübt wird (zu der vergleichbaren Problematik im Mietrecht: BVerfG WuM 1996, 82).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.1995 - 3 Wx 174/95

    Beseitigungsanspruch der Miteigentümergemeinschaft bei eigenmächtig

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02
    Den anderen Wohnungseigentümern steht bei der Auswahl des Standorts für eine Parabolantenne zwar auch ein gewisses (Mit-)Direktionsrecht und Beurteilungsermessen zu (vgl. OLG Düsseldorf, WE 1996, 71).
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Weiterhin darf die Antenne nur an einem zum Empfang geeigneten Ort installiert werden, an dem sie den optischen Gesamteindruck des Gebäudes möglichst wenig stört; bei der Auswahl zwischen mehreren geeigneten Standorten steht den übrigen Wohnungseigentümern ein Mitbestimmungsrecht zu (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 141, 142; OLG Schleswig, NZM 2003, 558, 559; vgl. auch BVerfG, NJWE-MietR 1996, 26 für das Mietrecht).

    Es kann nur dann berücksichtigt werden, wenn es auch tatsächlich ausgeübt wurde (OLG Schleswig, NZM 2003, 558, 559; vgl. auch BVerfG, NJWE-MietR 1996, 26 für das Mietrecht).

  • OLG Schleswig, 02.09.2004 - 2 W 93/04

    Installation einer Satellitenantenne ohne Zustimmung der übrigen

    Das Recht eines Wohnungseigentümers auf Informationsfreiheit ist zwar grundsätzlich bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen, ob etwaige mit der Installation einer Satellitenantenne verbundenen Nachteile gemäß § 14 Nr. 1 und 3 WEG von anderen Wohnungseigentümern hinzunehmen sind (Senat - 2 W 217/02 - NZM 2003, 558; BGH NJW 2004, 937).

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 12. Februar 2003 (2 W 217/02 - NZM 2003, 558) ausgeführt: "Es stellt (...) keine verbotene Eigenmacht im Sinne des § 862 BGB dar, wenn ein Wohnungseigentümer eine nach den §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG zustimmungsfreie bauliche Veränderung ohne vorherige Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft vornimmt.

  • OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 20 W 186/03

    Wohnungseigentum: Beseitigungspflicht für eine Satellitenanlage in Ansehung eines

    Dass die Standortbestimmung ungeeignet -und deshalb nicht bindend wäre (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht NZM 2003, 558)-, weil kein ordnungsgemäßer Empfang der Heimatsender der Antragsgegner gewährleistet wäre, ist weder vorgetragen, noch sonst ersichtlich.
  • OLG Schleswig, 08.09.2003 - 2 W 103/03
    Manchmal werden Beschlüsse gefasst, wenn die dadurch beeinträchtigten Wohnungseigentümer nicht an der Beschluss fassenden Eigentümerversammlung teilnehmen, und die Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen werden sodann erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist übersandt (so z.B. in dem Fall, der dem Senatsbeschluss, NJW-RR 2003, 1018 zu Grunde lag).

    zu 3 könnten sich auch nicht ausnahmsweise deshalb auf die fehlende Verwalterzustimmung berufen, weil ihnen bei der Auswahl des Standorts für die Parabolantenne ein gewisses (Mit-)Direktionsrecht und Beurteilungsermessen zusteht (zu dieser Problematik vgl. grundsätzlich OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1018 = NZM 2003, 558 = WE 1996, 71).

  • OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 20 W 122/07

    Zulässigkeit von Parabolantennen im Wohnungseigentum

    Dass die Standortbestimmung bei den konkreten Gegebenheiten des Antragsgegners bzw. seiner Mieterin ungeeignet -und deshalb nicht bindend wäre (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht NZM 2003, 558)-, weil kein ordnungsgemäßer Empfang der Heimatsender der Mieterin des Antragsgegners gewährleistet wäre, hat der Antragsgegner zwar bereits im landgerichtlichen Verfahren im Kern vorgetragen.
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